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Die Hausarztpraxis: Aufgaben, Überweisung, Hausarztmodell

Was eine Hausarztpraxis leistet

Die Hausarztmedizin ist keine Fachrichtung für leichte Fälle, sondern für unsortierte Fälle. Wer mit Bauchschmerzen kommt, weiß noch nicht, ob es Magen, Darm, Galle oder etwas ganz anderes ist. Diese Einordnung ist die eigentliche Leistung.

Dazu kommen drei Aufgaben, die sonst niemand übernimmt:

Koordination. Wer mehrere Erkrankungen hat, sieht mehrere Fachärzte. Die Hausarztpraxis hält zusammen, was sonst nebeneinanderher liefe – besonders bei Medikamenten, die sich gegenseitig beeinflussen.

Langzeitbegleitung. Wer Sie über Jahre kennt, erkennt Veränderungen. Ein Blutdruckwert ist erst im Verlauf aussagekräftig, ein Gewichtsverlust erst im Vergleich.

Prävention. Check-up, Impfungen, Hautkrebsscreening, Darmkrebsvorsorge – die Übersicht darüber liegt hier.

Wann Sie eine Überweisung brauchen

Ohne Überweisung können Sie in der Regel aufsuchen:

  • Augenheilkunde
  • Frauenheilkunde
  • Kinder- und Jugendmedizin
  • Zahnmedizin
  • die Notfallversorgung

Für die meisten anderen Fachrichtungen ist eine Überweisung üblich. Sie ist nicht in jedem Fall zwingend, hat aber einen praktischen Wert, der oft unterschätzt wird: Auf ihr steht die Fragestellung. Die Facharztpraxis weiß dadurch, wonach gesucht werden soll, und bekommt Vorbefunde mitgeliefert. Ohne das beginnt die Abklärung von vorn.

Eine Überweisung gilt für das laufende Quartal. Nehmen Sie den Termin also nicht zu weit hinaus, ohne das zu prüfen.

Das Hausarztmodell

Die Hausarztzentrierte Versorgung (HZV) ist ein freiwilliges Programm der Krankenkassen. Sie schreiben sich bei einer Hausarztpraxis ein und verpflichten sich, zuerst dorthin zu gehen; Fachärzte suchen Sie nur mit Überweisung auf – Notfälle und die überweisungsfreien Fachrichtungen ausgenommen.

Was Sie bekommen (je nach Kasse und Vertrag unterschiedlich):

  • bevorzugte Terminvergabe
  • längere oder gesonderte Sprechzeiten
  • strukturierte Programme für chronische Erkrankungen
  • intensivere Medikationsprüfung

Was Sie abgeben: ein Stück Wahlfreiheit. Die Bindung gilt meist für ein Jahr mit Kündigungsfrist.

Ob sich das lohnt, hängt von Ihnen ab. Wer ohnehin immer dieselbe Praxis aufsucht und mehrere Dauerdiagnosen hat, gewinnt. Wer selten krank ist und gern direkt zum Facharzt geht, verliert eher Flexibilität.

Der Medikationsplan

Wer dauerhaft drei oder mehr verordnete Arzneimittel einnimmt, hat Anspruch auf einen bundeseinheitlichen Medikationsplan. Ausgestellt wird er meist in der Hausarztpraxis.

Er listet Präparat, Wirkstoff, Stärke, Dosierung und Einnahmezeitpunkt – und ist damit das nützlichste Blatt Papier, das Sie besitzen können. Nehmen Sie ihn mit:

  • zu jedem Arzttermin, auch beim Facharzt
  • in die Apotheke
  • ins Krankenhaus
  • zum Rettungsdienst

Tragen Sie auch rezeptfreie Mittel und Nahrungsergänzung ein. Wechselwirkungen entstehen nicht nur zwischen verschreibungspflichtigen Präparaten.

Praxis wechseln

Sie können jederzeit wechseln, ohne Begründung. Zwei praktische Hinweise:

  1. Zum Quartalswechsel ist es abrechnungstechnisch am einfachsten.
  2. Vorbefunde mitnehmen. Sie haben Anspruch auf Kopien Ihrer Unterlagen; einfacher ist meist, die neue Praxis mit Ihrer Einwilligung anfordern zu lassen.

Zum ersten Termin gehören: Medikationsplan, Impfpass, Allergiepass, wichtige Vorbefunde und der Name der bisherigen Praxis.

Nehmen Sie am Hausarztmodell teil, prüfen Sie vorher die vereinbarte Bindungsfrist.

Wenn die Praxis geschlossen hat

116 117 – ärztlicher Bereitschaftsdienst, abends, nachts, am Wochenende und an Feiertagen. Dort wird auch entschieden, ob ein Hausbesuch nötig ist oder Sie in eine Bereitschaftspraxis kommen. Über dieselbe Nummer vermitteln die Terminservicestellen dringende Facharzttermine.

112 – bei Verdacht auf einen Notfall: Brustschmerz, Atemnot, plötzliche Lähmung oder Sprachstörung, Bewusstseinsstörung, schwere Blutung, Krampfanfall.

Die häufigste Fehlentscheidung ist nicht der zu frühe Notruf, sondern das Abwarten bei Brustschmerz. Im Zweifel wählen Sie die 112.


Dieser Beitrag erklärt Strukturen der hausärztlichen Versorgung. Er ersetzt keine ärztliche Beratung.

HÄUFIGE FRAGEN
Für welche Fachärzte brauche ich keine Überweisung?
Ohne Überweisung können Sie in der Regel Augenheilkunde, Frauenheilkunde und Kinder- und Jugendmedizin aufsuchen; auch Zahnarzt und Notfallversorgung brauchen keine. Für die meisten anderen Fachrichtungen ist eine Überweisung üblich – sie ist nicht immer zwingend, aber die Facharztpraxis kennt dadurch die Fragestellung und die Vorbefunde.
Was bringt das Hausarztmodell?
Bei der Hausarztzentrierten Versorgung verpflichten Sie sich, zuerst in Ihre Hausarztpraxis zu gehen und Fachärzte nur auf deren Überweisung aufzusuchen – Notfälle und die überweisungsfreien Fachrichtungen ausgenommen. Im Gegenzug bieten teilnehmende Praxen oft bevorzugte Termine und erweiterte Leistungen. Die Teilnahme ist freiwillig und bindet Sie meist für ein Jahr.
Kann ich meine Hausarztpraxis wechseln?
Ja, jederzeit und ohne Begründung. Praktisch sinnvoll ist der Wechsel zum Quartalswechsel. Nehmen Sie am Hausarztmodell teil, gelten die dort vereinbarten Fristen. Wichtig ist, dass Vorbefunde und Medikationsplan mitwandern – die neue Praxis fordert sie mit Ihrer Einwilligung an.
Was ist der Medikationsplan und wer stellt ihn aus?
Wer dauerhaft drei oder mehr verordnete Medikamente einnimmt, hat Anspruch auf einen Medikationsplan. Ausgestellt wird er in der Regel von der Hausarztpraxis. Er listet alle Präparate mit Dosierung und Einnahmezeitpunkt und ist bei jedem Arzt- und Krankenhausbesuch nützlich – nehmen Sie ihn immer mit.