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Check-up 35: Was die Gesundheitsuntersuchung umfasst

Worauf der Check-up zielt

Die Gesundheitsuntersuchung sucht nicht nach allem. Sie richtet sich auf wenige Erkrankungen, die drei Bedingungen erfüllen: Sie sind häufig, sie verlaufen lange ohne Beschwerden, und sie lassen sich früh gut behandeln.

Das sind vor allem:

  • Bluthochdruck
  • Diabetes mellitus Typ 2
  • Fettstoffwechselstörungen
  • Nierenerkrankungen

Dazu kommt seit einigen Jahren ein einmaliges Screening auf Hepatitis B und C ab 35 – beide Infektionen können jahrzehntelang unbemerkt bleiben und die Leber schädigen.

Anspruch

Alter Häufigkeit
18–34 Jahre einmalig
ab 35 Jahren alle drei Jahre

Der Anspruch besteht unabhängig von Beschwerden. Eine Einladung kommt in der Regel nicht – den Termin vereinbaren Sie selbst.

Was gemacht wird

1. Das Gespräch. Der wichtigste Teil, auch wenn er wenig technisch wirkt. Erfragt werden Vorerkrankungen, Erkrankungen in der Familie, Medikamente, Rauchen, Alkohol, Bewegung, Belastungen. Aus diesen Angaben ergibt sich das persönliche Risiko – und damit, worauf besonders zu achten ist.

Seien Sie hier ehrlich. Beschönigte Angaben führen zu einer beschönigten Einschätzung.

2. Die körperliche Untersuchung. Blutdruck, Puls, Abhören von Herz und Lunge, Abtasten des Bauchs, Prüfung der Pulse an den Beinen, Blick auf Haut, Gewicht und Größe.

3. Blutuntersuchung. Gesamtcholesterin, LDL, HDL, Triglyzeride, Nüchternblutzucker.

4. Urinuntersuchung. Auf Eiweiß, Glukose, Blut, Nitrit – Hinweise auf Nieren- oder Harnwegserkrankungen.

5. Die Auswertung. Befunde werden besprochen, Impfstatus geprüft, gegebenenfalls weitere Abklärung veranlasst.

Rechnen Sie mit zwei Terminen: Blutabnahme und Besprechung.

Was der Check-up nicht leistet

Er ist keine Rundumuntersuchung, und das ist Absicht. Nicht enthalten sind unter anderem:

  • Krebsfrüherkennung – eigene Programme mit eigenen Altersgrenzen
  • EKG, Ultraschall, Belastungstests – nur bei konkretem Anlass
  • Sportmedizinische Untersuchungen

Dass nicht alles gemessen wird, ist kein Sparzwang. Untersuchungen ohne Anlass finden auch Auffälligkeiten ohne Krankheitswert – und führen dann zu weiteren Untersuchungen, die niemandem helfen, aber Sorgen machen.

Krebsfrüherkennung: was daneben besteht

Diese Programme sind eigenständig, lassen sich aber gut mit dem Check-up-Termin verbinden:

  • Hautkrebsscreening ab 35, alle zwei Jahre
  • Darmkrebsfrüherkennung: Stuhltest beziehungsweise Darmspiegelung, mit nach Geschlecht unterschiedlichen Altersgrenzen
  • geschlechtsspezifische Untersuchungen in Gynäkologie und Urologie

Fragen Sie in der Praxis, worauf Sie aktuell Anspruch haben. Die Regeln ändern sich, und niemand führt das für Sie mit.

Werte richtig einordnen

Ein einzelner auffälliger Wert ist keine Diagnose.

Blutdruck schwankt – gerade in der Praxis, wo viele höhere Werte messen als zu Hause. Blutzucker hängt von der letzten Mahlzeit ab. Cholesterin von Ernährung, Bewegung und Veranlagung.

Deshalb folgt auf einen auffälligen Wert in der Regel eine Kontrolle, oft nach einigen Wochen und manchmal als Messung zu Hause. Erst der wiederholte Befund führt zu einer Entscheidung.

Umgekehrt gilt: Unauffällige Werte sind eine Momentaufnahme. Sie ersetzen nicht, auf neue Beschwerden zu achten.

Was Sie mitbringen

  • Gesundheitskarte
  • Medikationsplan und Liste rezeptfreier Mittel
  • Impfpass
  • Vorbefunde, wenn Sie die Praxis gewechselt haben
  • Blutdruckwerte aus häuslicher Messung, falls vorhanden
  • Ihre Fragen, aufgeschrieben

Nicht warten bis zum Check-up

Vorsorge ersetzt keine Abklärung von Beschwerden. Wenden Sie sich zeitnah an Ihre Praxis bei ungewolltem Gewichtsverlust, anhaltendem Husten, Blut im Stuhl oder Urin, neuen Knoten, ungewöhnlicher Müdigkeit über Wochen.

Bei Brustschmerz, Atemnot, plötzlicher Lähmung, Sprachstörung oder Bewusstseinsstörung wählen Sie die 112. Außerhalb der Sprechzeiten und ohne Notfallverdacht hilft 116 117.


Dieser Beitrag beschreibt Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung allgemein. Er ersetzt keine ärztliche Beratung; Umfang und Anspruch klärt Ihre Praxis.

HÄUFIGE FRAGEN
Ab wann und wie oft habe ich Anspruch auf den Check-up?
Gesetzlich Versicherte haben zwischen 18 und 34 Jahren einmalig Anspruch auf eine Gesundheitsuntersuchung, ab 35 Jahren alle drei Jahre. Der Anspruch ist unabhängig davon, ob Sie Beschwerden haben. Eine Erinnerung kommt in der Regel nicht – Sie müssen den Termin selbst vereinbaren.
Muss ich zum Check-up nüchtern sein?
Für die Blutabnahme wird meist Nüchternheit empfohlen, weil Blutzucker- und teils Fettwerte davon abhängen. Fragen Sie bei der Terminvergabe nach, was für Ihre Praxis gilt. Wasser oder ungesüßter Tee sind in der Regel erlaubt.
Ist eine Krebsvorsorge im Check-up enthalten?
Nein, das sind eigenständige Programme mit eigenen Altersgrenzen – etwa Hautkrebsscreening, Darmkrebsfrüherkennung und geschlechtsspezifische Untersuchungen. Sie lassen sich terminlich mit dem Check-up verbinden, sind aber nicht Teil davon. Fragen Sie in der Praxis, worauf Sie aktuell Anspruch haben.
Was passiert bei einem auffälligen Wert?
Ein einzelner auffälliger Wert ist noch keine Diagnose. In der Regel folgt eine Kontrolle, oft nach einigen Wochen, teils ergänzt um weitere Untersuchungen. Erst der wiederholte Befund führt zu einer Behandlungsentscheidung. Lassen Sie sich das Ergebnis erklären, statt Werte allein aus dem Ausdruck zu deuten.